Ab Januar 2025 müssen alle Unternehmen, die ein Kassensystem betreiben, eine elektronische Meldung an das zuständige Finanzamt vornehmen. Diese umfasst die Mitteilung über den Erwerb sowie die Außerbetriebnahme von elektronischen Aufzeichnungssystemen. Zudem müssen die Seriennummern der TSE (zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen) und andere relevante Informationen übermittelt werden.