Die Meldepflicht für Kassensysteme betrifft alle Unternehmen, die an ihrer Betriebsstätte ein Kassensystem einsetzen. Dazu gehören Einzelhändler, Gastronomiebetriebe und Dienstleistungsunternehmen, die Bargeldzahlungen annehmen. Jedes elektronische Aufzeichnungssystem muss gemeldet werden, unabhängig von der Größe des Unternehmens.