
Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland eine neue Mitteilungspflicht für elektronische Kassensysteme in Kraft. Unternehmen sind dann gesetzlich verpflichtet, die In- und Außerbetriebnahme ihrer elektronischen Aufzeichnungssysteme dem Finanzamt über „Mein ELSTER“ mitzuteilen. Diese Regelung basiert auf § 146a Absatz 4 der Abgabenordnung (AO) und betrifft alle Betriebe, die ein elektronisches Kassensystem nutzen.
Was ändert sich gesetzlich ab 2025?
Bisher bestand keine einheitliche Pflicht zur Meldung von Kassensystemen. Mit der neuen Regelung möchte der Gesetzgeber für mehr Transparenz und steuerliche Kontrolle sorgen.
Die wichtigsten Fristen im Überblick:
- Kassensysteme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, müssen bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden.
- Kassensysteme, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft oder außer Betrieb genommen werden, müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme gemeldet werden.
Wie erfolgt die Meldung?
Die Mitteilung der Kassensysteme erfolgt elektronisch über das ELSTER-Portal. Dort steht ein speziell entwickeltes Meldeformular zur Verfügung. Die detaillierte Ausfüllanleitung für die Anmeldung finden Unternehmen hier: FAQ zur Ausfüllanleitung.
Offizielle Informationen zur Mitteilungspflicht stellt das Bundesfinanzministerium auf seiner Webseite bereit: Mitteilungspflicht nach § 146a AO.
INTEGRA ERP: Effiziente Verwaltung von Kassensystemen
Als ERP-Anbieter bietet ORGA-SOFT mit INTEGRA ERP eine nahtlose Lösung für Unternehmen, die elektronische Kassensysteme effizient verwalten und Daten übermitteln wollen. INTEGRA ERP ermöglicht nicht nur die Anbindung verschiedener Kassensysteme, sondern verfügt auch über eine eigene Bildschirmkasse, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Mit der neuen Mitteilungspflicht kann INTEGRA ERP Unternehmen dabei unterstützen, relevante Daten der Kasse strukturiert zu erfassen, um eine reibungslose und termingerechte Meldung beim Finanzamt sicherzustellen.
Fazit: Kassenanmeldung via ELSTER rechtzeitig vorbereiten
Unternehmen sollten sich rechtzeitig auf die neue Mitteilungspflicht einstellen, um mögliche Verzögerungen oder Fehler bei der Anmeldung zu vermeiden. Die Nutzung eines leistungsstarken ERP-Systems wie INTEGRA ERP erleichtert nicht nur die Verwaltung der Kassensysteme, sondern unterstützt auch bei der Einhaltung der neuen rechtlichen Anforderungen.
Häufige Fragen
Ab Januar 2025 müssen alle Unternehmen, die ein Kassensystem betreiben, eine elektronische Meldung an das zuständige Finanzamt vornehmen. Diese umfasst die Mitteilung über den Erwerb sowie die Außerbetriebnahme von elektronischen Aufzeichnungssystemen. Zudem müssen die Seriennummern der TSE (zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen) und andere relevante Informationen übermittelt werden.
Die Kassenmeldung beim Finanzamt ist ein Verfahren, das Unternehmen und Selbständigen vorschreibt, ihre Kassensysteme sowie die damit verbundenen elektronischen Aufzeichnungssysteme ordnungsgemäß zu melden. Ab dem Januar 2025 sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, diese Mitteilung elektronisch durchzuführen. Dies dient der Transparenz und der Bekämpfung von Steuerhinterziehung, indem alle relevanten Informationen zentral erfasst werden.
Die Kassenmeldung muss innerhalb eines Monats nach der Anschaffung oder Außerbetriebnahme eines Kassensystems erfolgen. Die Meldung erfolgt elektronisch über das Portal ELSTER, welches von der Finanzverwaltung bereitgestellt wird. Es ist wichtig, dass die Meldungen fristgerecht erfolgen, um mögliche Bußgelder zu vermeiden.
Die Meldepflicht für Kassensysteme betrifft alle Unternehmen, die an ihrer Betriebsstätte ein Kassensystem einsetzen. Dazu gehören Einzelhändler, Gastronomiebetriebe und Dienstleistungsunternehmen, die Bargeldzahlungen annehmen. Jedes elektronische Aufzeichnungssystem muss gemeldet werden, unabhängig von der Größe des Unternehmens.